Was sind das LkSG und die CSDDD?
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) und die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) verpflichten Unternehmen, menschenrechtliche und bestimmte umweltbezogene Risiken in ihren Lieferketten systematisch zu berücksichtigen. Das LkSG gilt auf deutscher Ebene, während die CSDDD einen gemeinsamen europäischen Rahmen für unternehmerische Sorgfaltspflichten schafft.
Unternehmen müssen mögliche Risiken und Verstöße ermitteln, bewerten und priorisieren. Dazu zählen beispielsweise Kinder- und Zwangsarbeit, unzureichender Arbeitsschutz sowie bestimmte Umweltbelastungen. Auf Grundlage der Risikoanalyse müssen sie angemessene Präventions- und Abhilfemaßnahmen ergreifen, Zuständigkeiten festlegen und ein Beschwerdeverfahren einrichten. Die Regelungen verlangen dabei kein garantiertes Ausbleiben sämtlicher Verstöße, sondern ein wirksames und risikobasiertes Vorgehen.
Die CSDDD orientiert sich in wesentlichen Punkten am deutschen LkSG, erweitert und vereinheitlicht die Anforderungen jedoch auf europäischer Ebene. Als EU-Richtlinie muss sie in nationales Recht umgesetzt werden. In Deutschland soll sie das bestehende LkSG künftig ablösen.